Was darf man, was darf man nicht. Wie geht es weiter? Der ÖJV hat heute ein Update zur aktuellen COVID-19 Situation gegeben.

Ende Mai ist auch für uns eine richtungsentscheide Zeit. Nach dem der Trainingsbetrieb auf Grund des SARS-COV-2 Virus zum totalen erliegen kam, ist nun Licht am Ende des Tunnels ersichtlich. Die konkreten Maßnahmen unseres Verbandes möchten wir euch hier in einer kurzen Übersicht präsentieren.

Übersicht der Lockerungen

Allgemeine Richtlinien

  • Öffnung aller Sportstätten: Sämtliche Sportstätten (indoor wie outdoor, somit auch Dojos) dürfen unter Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter betreten werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Gemeinde bzw. mit dem Land wird dringend empfohlen um die Verfügbarkeit der Hallen abzuklären und einen reibungslosen Trainingsbetrieb in den Sportstätten zu ermöglichen.
  • Beim Sport 2 Meter Abstand halten: Auf Sportstätten ist ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen bei der Sportausübung (indoor oder outdoor) einzuhalten, Körperkontakt und damit klassisches Judotraining ist weiterhin verboten (davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben). Auf öffentlichen Freiflächen (Wiese, Park) ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Aus Sicherheitsgründen kann der Abstand von 2 Metern kurzfristig unterschritten werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist bei der Sportausübung nicht notwendig.
  • Gruppengröße: Bis 30.06.2020 dürfen maximal 100 TeilnehmerInnen an einer Veranstaltung – dazu zählt auch Training – mitwirken (ausgenommen jene Personen zur Durchführung der Veranstaltung wie Schiedsrichter, Organisatoren, etc). Somit kann die Gruppengröße bei Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern deutlich erhöht werden. Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können und die Einhaltung der Abstandsregeln zu vereinfachen, empfiehlt der ÖJV das Setzen geeigneter Maßnahmen (z.B. gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme).
  • Hygienemaßnahmen: Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten. Darüber hinaus sind Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Hanteln, Seile), bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren. Tatami und allgemeine Flächen sind sauber zu halten.
  • Bei Krankheit: Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.

Quelle: Maßnahmen und Empfehlungen des Österreichischen Judoverbandes im Hinblick auf COVID-19 Update (29.05.2020)



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